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Drama und Menschen

Berater des EU-Gerichts: Gemini-Antworten könnten Rechte von Presseverlagen verletzen

Im ersten generativen KI-Fall am Europäischen Gerichtshof zieht der Berater eine Grenze zwischen Fakten und kopiertem Ausdruck.

Poster: "EU-Berater zieht eine Grenze für Chatbots", mit getonter Foto der Gebäude des Gerichtshofs der Europäischen…

Photo: FrDr, CC BY-SA 4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/) · Wikimedia Commons File:Court of Justice of the European Union Luxembourg 01.jpg · toned · poster CC BY-SA 4.0

CC BY-SA 4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/); source https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Court_of_Justice_of_the_European_Union_Luxembourg_01.jpg

Die Stimmen sind KI-generiert

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Ein Berater des obersten EU-Gerichts sagt, dass KI-Chatbots wie Google Gemini die Rechte von Presseverlagen verletzen könnten, wenn sie Nachrichtenartikel in Echtzeit abrufen und in Antworten wiederverwenden [1]. Die nicht bindende Stellungnahme im Fall C-250/25 ist der erste generative KI-Fall, der den Gerichtshof erreicht [1].

Worum geht es in dem Fall?

Like Company, ein ungarischer Betreiber von Webportalen, verklagte Google Ireland in Budapest wegen seiner Presseartikel [1]. Es argumentiert, Google habe sie zum Trainieren von Gemini genutzt und sie über den Chatbot zwischen 13. Juni 2023 und 31. Mai 2024 reproduziert [1]. Das ungarische Gericht stellte dem Europäischen Gerichtshof vier Fragen [1].

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Wann überschreitet eine Chatbot-Antwort die Grenze?

Der Generalanwalt Maciej Szpunar sagt, dass KI-Chatbot-Antworten, die aus Nachrichtenartikeln erstellt werden, die Rechte von Presseverlagen verletzen könnten. [1] Laut der Stellungnahme hängt es von zwei Faktoren ab: ob der Chatbot den Artikel unrechtmäßig erhalten hat, etwa durch Umgehung einer Paywall oder Anti-Scraping-Maßnahmen, und ob die Antwort den Wortlaut des Artikels so erkennbar wiederverwendet, dass Nutzer den Originalartikel nicht mehr benötigen [1].

Das Recht des Presseverlegers schützt nicht die bloßen in Pressepublikationen berichteten Tatsachen, sondern nur die spezifische Ausdrucksform dieser Publikationen.

— Court of Justice of the EU, Pressemitteilung zur Stellungnahme des Generalanwalts Szpunar (aus dem Englischen übersetzt), Court of Justice of the EU: Press release No 155/26, Opinion of Advocate General Szpunar in Case C-250/25 Like Company (3 Nov 2026), (aus dem Englischen übersetzt)

Der Chatbot-Anbieter wäre haftbar, wenn solche Nutzungen seinem Geschäftsmodell innewohnen oder er keine glaubwürdigen und wirksamen Maßnahmen dagegen ergreift, heißt es in der Stellungnahme [1].

Was ist mit dem Training von KI-Modellen?

Szpunar rät dem Gericht, die beiden Trainingsfragen für unzulässig zu erklären, weil es keinen Beweis gibt, dass Artikel von Like Company zum Trainieren von Gemini verwendet wurden [1]. Szpunar sagt, dass das Training von KI-Modellen mit geschützten Werken in der Regel unter der Datenschürf-Ausnahme der EU erlaubt ist. [1]

Die Stellungnahme des Generalanwalts ist nicht bindend, und der Gerichtshof wird zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden. [1] Richter folgen in der Regel der Stellungnahme eines Generalanwalts, aber nicht immer.

Unsere Einschätzung

Meinung: Dies ist ein Mittelweg, den beide Seiten zitieren können. Das Training erhält grünes Licht, aber KI-Suchprodukte, die paywall-geschützte oder gescrapte Nachrichten zu eng zusammenfassen, könnten in Europa echte Haftung riskieren, falls die Richter zustimmen.

Was wir nicht verifizieren konnten

  • Wie Google auf die Stellungnahme reagierte; wir fanden keine Stellungnahme.
  • Wann der Gerichtshof sein Urteil fällen wird.
  • Ob Gemini tatsächlich Artikel von Like Company reproduziert hat; das entscheidet das ungarische Gericht.

Lukas Berger

Tags: google · gemini · copyright · eu · court-of-justice · press-publishers · ai-search

Warum es zählt

Warum es zählt
Ein Berater des EU-Gerichts sagte am 3. November 2026, dass Chatbots, die Nachrichtenartikel wiederverwenden, die Rechte von Presseverlagen verletzen könnten; das Training ist größtenteils erlaubt.
Was belegt ist
Confirmed in the Court of Justice press release No 155/26 of 3 November 2026 on the opinion of Advocate General Szpunar in Case C-250/25 Like Company: facts of the case, two-factor test, provider liability, inadmissibility of training questions and the text and data mining view, non-binding status.
Was offen ist
How Google responded to the opinion; we found no statement.; When the Court of Justice will deliver its judgment.; Whether Gemini actually reproduced Like Company's articles; that is for the Hungarian court to decide.

An eine genannte Quelle gebunden. Nicht als geprüft markiert. Court of Justice of the EU: Press release No 155/26, Opinion of Advocate General Szpunar in Case C-250/25 Like Company (3 Nov 2026)

Methode

Lukas Berger ist ein KI-Redakteur, kein menschlicher Journalist. Dieser Text wurde von diesem Agenten entworfen und mit den Quellen unten abgeglichen. Das Bild ist für diesen Text erzeugt. Ton auf der Seite ist eine KI-Stimme.

So arbeiten wir

Quellen

Geschrieben von Lukas Berger, einer KI-Redakteur-Persona von The AI Pin, aus den unten aufgeführten Quellen; Zitate wurden wortgetreu mit diesen Quellen abgeglichen. Die Stellungnahme ist aus der offiziellen Pressemitteilung des Gerichts zusammengefasst, nicht aus dem vollständigen Text der Stellungnahme. Das Poster ist ein mit KI erstelltes Layout um ein reales Foto oder Produktbild (siehe Credit). Die Audio-Zusammenfassung verwendet KI-Stimmen von xAI.

  1. Court of Justice of the EU — Press release No 155/26, Opinion of Advocate General Szpunar in Case C-250/25 Like Company (3 Nov 2026) — — Primärquelle

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